|
|
|

Voraussetzungen
Termine und Fristen
- 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters kann ein Führerscheiantrag gestellt werden.
- Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters kann die Theorieprüfung abgelegt werden.
- Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters kann die praktische Prüfung abgelegt werden.
- Frühestens am Geburtstag kann der Führerschein bei der züständigen Behörde abgeholt werden.
-
- Der Prüfauftrag ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
- Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit
muss die praktische Prüfung bestanden sein.
- Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
-
- Wartezeit nach der 1. und 2. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
- Wartezeit nach der 3. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate
- Wartezeit nach der 4. und 5. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
- Wartezeit nach der 6. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate
- ...
Mit der Antragstellung sind folgende Unterlagen nötig:
- 1 Lichtbild neueren Datums (35 x 45 mm)
- Sehtest
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sonstiges: Landratsamtgebühr vin Höhe 43,40 €
|