Fahrschule Frank Broszeit

 

Voraussetzungen

Termine und Fristen

  • 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters kann ein Führerscheiantrag gestellt werden.
  • Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters kann die Theorieprüfung abgelegt werden.
  • Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters kann die praktische Prüfung abgelegt werden.
  • Frühestens am Geburtstag kann der Führerschein bei der züständigen Behörde abgeholt werden.
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  • Der Prüfauftrag ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
  • Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.
  • Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
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  • Wartezeit nach der 1. und 2. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
  • Wartezeit nach der 3. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate
  • Wartezeit nach der 4. und 5. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
  • Wartezeit nach der 6. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate
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Mit der Antragstellung sind folgende Unterlagen nötig:

  • 1 Lichtbild neueren Datums (35 x 45 mm)
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Sonstiges: Landratsamtgebühr vin Höhe 43,40 €